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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Rechtsvereinbarung zu Dienstleistungen im Bereich Arbeitsmedizin

    Es wurde eine neue Vereinbarung im Bereich Arbeitsmedizin mit Job & Safety abgeschlossen.

  • Dokumentation Webinar: Energie und Rohstoffe: Auswirkungen der Krise im Nahen Osten

    In Anlage finden Sie die Dokumentation zum Webinar "Energie und Rohstoffe: Auswirkungen der Krise im Nahen Osten".

  • Verkehrsbeeinträchtigungen auf der B 180 Reschenstraße zwischen Pfunds/Kajetanbrücke und Nauders

    Im Zuge der Errichtung der Kanzelgalerie sind Tagessperren für Felsräumungsarbeiten nach dem Frost-Tau-Wechsel im Frühjahr und  für den Straßenbau sowie die Sicherung eines Felskopfes im Nahbereich der neuen Galerie im Herbst, im nachfolgenden Umfang erforderlich:

  • Verbrauchssteuern auf Treibstoff: Temporäre Reduzierung und Steuerguthaben für Transportsektor

    Mit Gesetzesdekret Nr. 33 vom 18. März 2026, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 64 vom 18. März 2026 und in Kraft getreten am 19.

  • Fondirigenti finanziert Weiterbildungspläne bis zu 15.000 Euro für Programme, die Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und organisatorische Entwicklung fördern

    Fondirigenti finanziert Weiterbildungspläne bis zu 15.000 Euro für Programme, die Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und organisatorische Entwicklung fördern

  • Werbegebühr: Befreiung für Firmenschilder auf Baustellen

    Mit dem Gesetz Nr. 182 vom 2. Dezember 2025, in Kraft seit 18.12.2025, wurde die bestehende Befreiung von der Vermögens- bzw. Werbegebühr für Firmenschilder bis zu einer Fläche von 5 Quadratmetern erweitert.

  • Treibstoff für Baumaschinen: Ab 2026 keine Akzisenrückerstattung für immatrikulierte Fahrzeuge

    Ab dem Jahr 2026 gelten wichtige Einschränkungen bei der steuerlichen Begünstigung für die Rückerstattung der Akzisen auf Treibstoff im Baugewerbe, insbesondere im Zusammenhang mit Baumaschinen, im Rahmen des sogenannten Skonto

  • Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr: Bezugssatz für das erste Halbjahr 2026

    Für das erste Halbjahr 2026 beträgt der Bezugssatz zur Berechnung der Verzugszinsen bei verspäteten Zahlungen im Geschäftsverkehr 2,15 %. Demnach beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 10,15 %.