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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr: Bezugssatz für das erste Halbjahr 2026

    Für das erste Halbjahr 2026 beträgt der Bezugssatz zur Berechnung der Verzugszinsen bei verspäteten Zahlungen im Geschäftsverkehr 2,15 %. Demnach beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 10,15 %.

  • INAIL: Neuer Antrag auf befristete Befreiung von der DNL-Pflicht

    L’INAIL comunica che a partire dal 5 marzo 2026 è disponibile una nuova versione per l’applicazione Istanza di Dispensa DNL Temporaneo, che consente ai datori di lavoro e ai loro delegati di inviare un’istanza di dispensa

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  • Die Preisrevision bei öffentlichen Aufträgen

    Die Regelung der Preisrevision in öffentlichen Vergabeverfahren ist derzeit in Art. 60 GvD Nr. 36/2023 (Vergabekodex), in der Fassung des GvD Nr.

  • INPS/NISF: Smart-Task - „Richiesta degli attestati di malattia”

    Das INPS/NISF teilt mit der Mitteilung Nr. 792/2026 die Einführung der neuen Funktion zur Erstellung von Smart-Tasks im “Cassetto previdenziale del contribuente”mit.

  • Aktion „Südtirol radelt. Radle auch Du zur Arbeit!“

    Der Bereich Green Mobility in der STA organisiert auch heuer im April wieder die Aktion "Südtirol radelt". Um den Mitarbeitenden die Teilnahme an der Aktion zu ermöglichen, muss auch das Unternehmen auf der dafür vorgesehenen Plattform registriert sein.  

  • „Wärmekonto 3.0“: Vorübergehend keine Anträge zur Förderung der Energieeffizienz möglich

    Aufgrund der hohen Zahl an Anträgen unmittelbar nach der Öffnung des Portals für das „Wärmekonto 3.0“ hat die Energiebehörde GSE („Gestore dei Servizi Energetici“) beschlossen, die Einreichung neuer Förderanträge vorübergehend

  • Kollektivvertrag für die Bauindustrie: die Löhne gültig ab 01. Maerz 2026

    Im Anhang übermitteln wir die in der Provinz Bozen ab 1. Maerz 2026 gültige Lohntabelle für Arbeiter und Angestellte des Bausektors.

     

  • Körperlich anstrengende Arbeiten: Jährliche Meldung – Fälligkeit am 31. März 2026.

    Wir weisen darauf hin, dass am 31. März 2026 der Termin für die Vorlage der Meldung der körperlich anstrengenden Arbeiten abläuft.

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