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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Gewerbegebieten – neue Regeln für die zeitweilige Unterbringung von Personal

    Am heutigen Tag, dem 1. August, treten die neuen Regeln für die zeitweilige Unterbringung von Personal in den Gewerbegebieten, die mit dem Beschluss der Landesregierung Nr. 629 vom 25. Juli 2023 (Anl.) verabschiedet wurden

  • Ferragosto: Schließung der Verbandsbüros

    Wir teilen mit, dass unsere Büros vom 14. bis 18. August 2023 geschlossen bleiben.

  • PNRR- Lebensmittelindustrie: Förderungen für den Einbau von Fotovoltaikanlagen: Gesuche ab 12. September einreichen

    Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft hat eine Mitteilung veröffentlicht (siehe hier

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  • INPS/NISF: Elternurlaub, Vaterschaftsurlaub und Freistellungen für Behinderung

    L’INPS, con messaggio n. 2788 del 26 luglio 2023, fornisce ulteriori chiarimenti in merito alla compilazione del flusso UniEmens per quanto riguarda il congedo parentale, il congedo di paternità obbligatorio e i permessi per disabilità, come modificati dal Decreto Legislativo n.

  • Dokumentation Veranstaltung: Unternehmer im Dialog zum Thema „New Generations & New Work“

    In der Anlage finden Sie die Unterlagen der Veranstaltung welche am Mittwoch, 12.

  • Sabatini – Finanzierung: Durchführungsbestimmungen aktualisiert

    Im Dezember 2022 traten zwei EU-Verordnungen in Kraft, welche die Staatsbeihilfen für Unternehmen regeln, die in der Primärproduktion, Verarbeitung und Vermarktung von Agrar-, Fischerei- und Aquakulturprodukten tätig sind.

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  • INPS: Jugendbeschäftigungsanreiz für "NEETs"

    Im Anschluss an unser Rundschreiben Nr.

  • Sommerhitze am Arbeitsplatz

    Der betriebliche Dienst für Arbeitsmedizin – Abteilung ärztliches Arbeitsinspektorat des Südtiroler Sanitätsbetriebes hat folgende Mitteilung erarbeitet, um Arbeitgeber und Arbeitnehmer korrekt und praxisorientiert über dieses Thema zu informieren.

     

  • Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr: Bezugssatz für das zweite Semester 2023 veröffentlicht

    Für das zweite Semester 2023 beträgt der Bezugssatz zur Berechnung der Verzugszinsen bei verspäteten Zahlungen im Geschäftsverkehr 4,00 %. Demnach beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 12,00 %.