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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • INPS/NISF: Klarstellungen zur Jugendbeschäftigungsförderung für "NEET"

    Im Nachgang zu unserem Rundschreiben Nr. N2023-34428 möchten wir Sie darüber informieren, dass das INPS mit der Mitteilung Nr.

  • „Begegnung Schule Unternehmen“ wird weitergeführt

    Auch im kommenden Schuljahr 2023-2024 soll die intensive Zusammenarbeit mit den Berufs-, Mittel- und Oberschulen aller drei Sprachgruppen weitergeführt bzw. ausgebaut werden.

  • Öffentliche Aufträge im Interessensbereich des Landes - Nachweis des grenzüberschreitenden Interesses

    Wie mit Rundschreiben vom 27. Juni angekündigt, betonen der neue staatliche Vergabekodex und das Landesgesetz Nr.

  • Ordentliche Lohnausgleichkasse für klimabedingte Ereignisse

     Im Nachgang zu unserem Rundschreiben N2023-34438 möchten

  • Betriebliche Wohlfahrtsleistungen: Klarstellungen der Einnahmenagentur

    Die Einnahmenagentur hat die Klarstellungen zur Erhöhung des Betrages für steuerfreie Fringe Benefit auf 3.000 Euro veröffentlicht.

  • INPS/NISF: Klarstellungen zum Elternurlaub, zum Vaterschaftsurlaub und zu den Freistellungen für Behinderung

    Im Nachgang zu unserem Rundschreiben Nr. N2023-34431 möchten wir Sie darüber informieren, dass das Inps mit der Meldung Nr.

  • Kleinunternehmen: Beiträge für betriebliche Investitionen 2023 – Rangordnung veröffentlicht

    Die Landesregierung hat im vergangenen März Kapitalbeiträge für betriebliche Investitionen in Form eines Ausschreibungsverfahrens vorgesehen (siehe 

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  • Stempelsteuer bei öffentlichen Aufträgen: die Anweisungen der Einnahmenagentur

    Die Agentur weist darauf hin, dass die neue Steuer erst zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung anzuwenden ist, während bei der Teilnahme an den Ausschreibungsverfahren die Modalitäten zur Berechnung und Zahlung der Stempelsteuer unverändert bleiben.

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