Rundschreiben
Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.
Treibstoff für Baumaschinen: Ab 2026 keine Akzisenrückerstattung für immatrikulierte Fahrzeuge
Ab dem Jahr 2026 gelten wichtige Einschränkungen bei der steuerlichen Begünstigung für die Rückerstattung der Akzisen auf Treibstoff im Baugewerbe, insbesondere im Zusammenhang mit Baumaschinen, im Rahmen des sogenannten Skonto
INPS/NISF: Neues Modell der Verwendungserklärung für FIS und Solidaritätsfonds 2026
Mit der Nachricht Nr.
Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr: Bezugssatz für das erste Halbjahr 2026
Für das erste Halbjahr 2026 beträgt der Bezugssatz zur Berechnung der Verzugszinsen bei verspäteten Zahlungen im Geschäftsverkehr 2,15 %. Demnach beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 10,15 %.
