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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Einwanderung von ausländischen Arbeitnehmern und Klarstellungen über die Verschiebung der Antragsfristen 2024

    Im Nachgang zu unserem Rundschreiben N2024-34602 vom 07.02.2024 möchten wir Sie darüber informieren, dass das interministerielle Rundschreibe

  • Das Dekret “Milleproroghe ” und befristete Arbeitsverträge.

    Das Gesetz Nr. 18 vom 23. Februar 2024 wurde im Amtsblatt Nr. 49 vom 28. Februar 2024 veröffentlicht und setzt mit Änderungen die Gesetzesverordnung Nr. 215 vom 30. Dezember 2023 um, die dringende Bestimmungen zu den Fristen für Rechtsvorschriften enthält.

  • Körperlich anstrengende Arbeiten: Jährliche Meldung – Fälligkeit am 31. März 2024.

    Wir weisen darauf hin, dass am 31. März 2024 der Termin für die Vorlage der Meldung der körperlich anstrengenden Arbeiten abläuft.

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  • INPS/NISF: flexibler Vorruhestand und Aufschub des Ruhestands

    Im Rundschreiben Nr. 39 vom 27. Februar 2024 erteilt das INPS/NISF Hinweise zur Anwendung der Bestimmungen des Gesetzes Nr.

  • Digitalisierung: Landesförderung für Kleinstunternehmen: Gesuche können bis 31. Oktober eingereicht werden

    Die Landesregierung sieht Förderungen für Digitalisierungsmaßnahmen vor, die von Kleinstunternehmen (Betriebe mit maximal 5 Mitarbeitern) durchgeführt werden. Die Höchstausgabe je Antrag beträgt 10.000 Euro.

  • INAIL-Ausschreibung zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz: Gesuche ab 15. April 2024

    Das INAIL hat die Ausschreibung „ISI 2023" veröffentlicht, über die Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gefördert werden können.

  • INPS/NISF: Beitragssenkung für arbeitende Mütter und „Faq“

    Wir knüpfen an unser Rundschreiben N2024-34606 an, um Sie darüber zu informieren, dass das Inps FAQs zum Thema der Befreiung von der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für ber

  • Steuerabsetzbeträge für Baumaßnahmen und Abtretung des Guthabens: Aufschub der Frist für die Option

    Die Frist für die Übermittlung der Option und der Daten zu den Kosten an die Einnahmenagentur wurde auf den 4. April 2024 aufgeschoben

  • INPS/NISF: "APE sociale" 2024

    Im Rundschreiben Nr. 35 vom 20.02.2024 erteilt das INPS/NISF Hinweise zur Anwendung der durch das Haushaltsrahmengesetz 2024 (Gesetz Nr. 213/2023, Art.