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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • INPS/NISF: Neuigkeiten zu Freistellungen für Betreuung von Familienmitgliedern mit Behinderungen und Sonderurlaub

    Bezugnehmend auf unser Rundschreiben  N2022-34048 möchten wir Sie darüber informieren, dass das Inps/Nisf mit der Nachricht Nr. 3096 vom 5. August 2022 die ersten Hinweise zum Thema Freistellungen für Betreuung von Familienmitgliedern mit Behinderungen (Art. 33 des Gesetzes Nr.

  • Transparente Arbeitsbedingungen: erste Anleitungen

    Bekanntlich wurde am 29. Juli das Gesetzesdekret Nr. 104/2022, das sogenannte "Transparenzdekret", in Umsetzung der EU-Richtlinie Nr.

  • INPS/NISF: Verpflichtung zum Grünen Pass am Arbeitsplatz bis zum 30. April 2022 und Behandlung von Abwesenheiten

    Im Rundschreiben Nr. 94 vom 2. August 2022 erläuterte das INPS/NISF die Regelung der Green-Pass-Pflicht für den Zugang zum Arbeitsplatz, die vom 15. Oktober 2021 bis zum 30.

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  • Ferragosto: Schließung der Verbandsbüros

    Wir teilen mit, dass unsere Büros vom 15. bis 19. August 2022 geschlossen bleiben.

  • INPS/NISF: Neuigkeiten zu Elternurlaub

    Bezugnehmend auf unser Rundschreiben  N2022-34048 möchten wir Sie darüber informieren, dass das Inps/Nisf mit der Nachri

  • Steuergutschrift 28 % für Dieseltreibstoff im Transportsektor: Durchführungsverordnung veröffentlicht

     

    Die Begünstigten sind die Transportunternehmen auf Rechnung Dritter, entsprechend der Reihenfolge der eingereichten Anträge im Rahmen der zugewiesenen Mittel.

     

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  • Transparente Arbeitsbedingungen: Umsetzungsdekret im Amtsblatt der Republik veröffentlicht

    Im Amtsblatt Nr. 176 vom 29-07-2022 ist das Gesetzesdekret Nr. 104 vom 27.

  • Preissteigerungen - erste Aktualisierung des Richtpreisverzeichnisses

    Mit Beschluss Nr. 547 vom 2. August 2022 hat die Landesregierung eine erste Tranche des neuen Richtpreisverzeichnisses für die Ausführung öffentlicher Arbeiten genehmigt, so wie in Art. 26, Abs. 2 des „DL Aiuti“ vorgesehen.