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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Smart working und vereinfachte telematische Mitteilung

    Das Gesetz Nr. 122/2022, welches das Gesetzesdekret Nr. 73/2022 (die sogenannte Vereinfachungsverordnung) umwandelt und im Amtsblatt Nr. 193 vom 19.

  • INAIL: Antrag um Reduzierung des Prämiensatzes für Präventionsmaßnahmen (OT23) innerhalb 28.02.2023

    Das neue Formular samt Beschreibung der Punkte ist auf der Homepage des INAIL ist das neue Formular sowie die entsprechenden Anleitungen abrufba

  • INPS/NISF: soziale Abfederungsmaßnahmen 2022

    Das INPS/NISF erteilt im Rundschreiben Nr. 97 vom 10. August 2022 Hinweise zu den vorgesehenen Leistungen und den entsprechenden Beitragsvoraussetzungen für die sozialen Abfederungsmaßnahmen bei bestehendem Arbeitsverhältnis.

  • INPS/NISF: einmalige Beihilfe in Höhe von 1000 Euro für fragile Arbeitnehmer

    Mit der Nachricht Nr. 3106 vom 08.08.2022 gibt das Inps/Nisf Hinweise für die Beantragung des "Bonus lavoratori fragili" in Höhe von 1.000,00 €, die im Haushaltsgesetz 2022 vorgesehen ist (Artikel 1, Absatz 969, des Gesetzes Nr.

  • “Dekret Aiuti-bis": Erhöhung der teilweisen Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen

    Im Amtsblatt Nr. 185 vom 9. August 2022 wurde das Gesetzesdekret Nr. 115 vom 9.

  • Preissteigerungen – Genehmigung des Richtpreisverzeichnisses 2022-bis

    Mit Beschluss Nr. 566 vom 9. August 2022 hat die Landesregierung die 2. (und letzte) Tranche des neuen Richtpreisverzeichnisses für die Ausführung öffentlicher Arbeiten genehmigt, so wie in Art. 26, Abs. 2 des „DL Aiuti“ vorgesehen.

  • Arbeitsinspektorat Bozen: gelegentliche selbstständige Arbeit und Pflichten in Bezug auf die präventive Meldung

    Bezugnehmend auf unser Rundschreiben N2022-33926 möchten wir Sie darüber informieren, dass das territoriale Arbeitsinspektorat mitteilt, dass ab dem 01.05.2022 die Mitteilung per E-Mail an die angegebene Adresse (gelselbst.lavautocc@pec.prov.bz.it) erfolgen muss. 

  • Landesförderung: Prämie für die Ausbildung von Lehrlingen

    Das Landesgesetz vom 13. Februar 1997, Nr.

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  • INPS/NISF: Neuigkeiten zu Freistellungen für Betreuung von Familienmitgliedern mit Behinderungen und Sonderurlaub

    Bezugnehmend auf unser Rundschreiben  N2022-34048 möchten wir Sie darüber informieren, dass das Inps/Nisf mit der Nachricht Nr. 3096 vom 5. August 2022 die ersten Hinweise zum Thema Freistellungen für Betreuung von Familienmitgliedern mit Behinderungen (Art. 33 des Gesetzes Nr.