Möglichkeit der Gewährung von Lohnausgleich bei null Stunden im Falle von nicht genossenen Urlaubstagen: Anweisungen des Ministeriums
03.08.2011
N2020-32159
Rundschreiben sind unseren Mitgliedern vorbehalten. Wenn Sie bereits registriert sind, loggen Sie sich mit Ihren Benutzerdaten ein. Haben Sie noch keinen Account, bitte hier klicken.
Loggen Sie sich zuerst ein, um den ganzen Inhalt zu sehen.