Neues Landesraumordnungsgesetz: Landschaftsschutz und wirtschaftliche Entwicklung garantieren
Pressemitteilung - „Wir wissen sehr wohl, wie wertvoll unsere Landschaft ist und sprechen uns daher mit Überzeugung für eine verantwortungsbewusste und bedarfsorientierte Nutzung von Grund und Boden aus. Wichtig ist jedoch, einen grundlegenden Aspekt zu klären: Nachhaltigkeit und Wirtschaftsentwicklung sind Ziele, die sich in keinster Weise gegenseitig ausschließen. Genau das Gegenteil trifft zu: eine urbanistische Planung, die beide Faktoren berücksichtigt, ist die beste Garantie, um in den Städten und im ländlichen Raum Arbeitsplätze und Wohlfahrt zu sichern“, meint Stefan Pan, Präsident des Unternehmerverbandes Südtirol, in Hinblick auf die Diskussion um das neue Landesraumordnungsgesetz.
Die Landesregierung verfolgt das ehrgeizige Ziel, mit diesem Gesetzentwurf zwei unterschiedliche Bereiche neu zu regeln, nämlich die Raumordnung und den Landschaftsschutz. „Wir unterstützen die Absicht, ein einheitliches, einfaches und knappes Gesetzeswerk zu formulieren. Klare, aber wenige Regeln, die Rahmenbedingungen definieren, innerhalb derer sich Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger frei bewegen können: das ist es, was wir brauchen“, unterstreicht Pan.
Der Präsident des Unternehmerverbandes Südtirol weist vor allem auf die Neuregelung der Gewerbegebiete hin: „Das verarbeitende Gewerbe ist im ländlichen Raum der wichtigste private Arbeitgeber. Die Tätigkeit und das Entwicklungspotenzial dieser Unternehmen einzuschränken würde bedeuten, Arbeitsplätze vor Ort zu verlieren und die Abwanderung zu fördern. Das konkrete Beispiel vieler Südtiroler Gemeinden beweist hingegen, dass gerade wettbewerbsfähige Betriebe des verarbeitenden Gewerbes durch Investitionen vor Ort sowie durch das Angebot stabiler und hochqualitativer Arbeitsplätze eine nachhaltige Entwicklung von Ballungszentren, vor allem aber auch von Dörfern und Tälern im ländlichen Raum, garantieren“. Gerade deshalb sind einige Vorschläge, die in den Arbeitsgruppen vorgebracht wurden, nicht nachvollziehbar: so etwa die Errichtung von Wohnkubatur in Gewerbegebieten oder das Verbot der Ausweisung neuer Gewerbegebiete, solange noch Reserven vorhanden sind. Vereinfachungen - etwa die Einführung der zertifizierten Meldung für den Tätigkeitsbeginn (SCIA) auch in Südtirol oder die Abschaffung von Konventionierungen und der ewigen Bindung - würden hingegen für Bürger und Unternehmen erheblich mehr Freiraum bedeuten.
Der Unternehmerverband Südtirol ist zuversichtlich, dass der Austausch zwischen Politik und Sozialpartnern, so wie bereits in der Anfangsphase der Definition der Leitlinien erfolgt, die notwendige Ausgewogenheit zwischen Landschaftsschutz und wirtschaftlicher Entwicklung unterstützen wird. „Dass die Schaffung von Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der Unternehmen als eines der Hauptziele des Gesetzentwurfes formuliert wurde, stellt einen optimalen Diskussionsansatz dar“, ist Pan überzeugt.
29. Mai 2015