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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Hohe Energiekosten: Unterstützungsmaßnahmen der SACE für Unternehmen

    SACE ist die italienische Versicherungs- und Finanzgesellschaft, die auf die Unterstützung der Unternehmen und des nationalen Wirtschaftsgefüges durch eine breite Palette von Instrumenten und Lösungen zur Förderung ihrer Wettbe

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  • Vorstellung Jahresbericht 2022 der Fondazione Nord Est

    Im Vergleich zum Rest Italiens bleibt der Nordosten des Landes – und damit auch Südtirol und Trient - weiterhin eine dynamische Region, allerdings wird gegenüber anderen europäischen Regionen in den letzten 20 Jahren eine Verlangsamung deutlich.

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  • INPS/NISF: weitere operative Anleitungen zur Befreiung der zu Lasten der Arbeitnehmer gehenden Sozialversicherungsbeiträge im Gesamtausmaß von 2%

    Infolge des Rundschreibens N2022-34107 weisen wir darauf hin, dass das INPS/NISF in der Nachricht Nr.

  • Fonds Neue Kompetenzen 2022

    Das Arbeitsministerium gibt mit Nachricht vom 2. November 2022 bekannt, dass das Dekret vom 22. September 2022 über die Refinanzierung des Fonds Neue Kompetenzen mit einer Milliarde Euro (Art.

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  • INPS/NISF: Leitfaden zum obligatorischen Vaterschaftsurlaub für Arbeitnehmer und Elternzeit

    Im Anschluss an unser Rundschreiben N2022-34053 möchten wir Sie darüber informieren, dass das Inps/Nisf mit dem Rundschreiben Nr. 122 vom 27. Oktober 2022 Hinweise zu den neuen, durch das G.v.D. Nr.

  • Wohlfahrt für Führungskräfte: Gesundheitsplan „Einheitsangebot“ Fasi – Assidai

    In Bezug auf die ergänzende Gesundheitsversorgung möchten wir auf „Einheitsangebot“ Fasi – Assidai

  • Öffentliche Aufträge – Ausschluss bei Steuervergehen

    Nach dem jüngsten Ministerialerlass vom 28. September 2022, der im Amtsblatt vom 12. Oktober veröffentlicht wurde, sind nicht rechtskräftige Steuervergehen gemäß Art. 80, Abs. 4 GvD Nr.

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