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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • INPS/NISF: Zertifizierung zur Gleichstellung der Geschlechter 2022 und Verschiebung der Fristen für den Antrag auf Zugang zur Beitragsbefreiung

    Im Anschluss an unser Rundschreiben Nr. N2023-34211 möchten wir Sie darüber informieren, dass das INPS/NISF mit der Nachricht Nr.

  • INPS/NISF: Angaben für die Anerkennung von Freistellungen für Betreuung von Familienmitgliedern mit Behinderungen und Sonderurlaub

    Bezugnehmend auf unser Rundschreiben N2022-34058 informieren wir, dass das INPS mit dem Rundschreiben Nr. 39 vom 4. April 2023 zusätzliche Anweisungen für die Anerkennung von Leistungen für die Betreuung von Familienmitgliedern mit Behinderungen (Art. 33 des Gesetzes Nr.

  • Unterlagen zum Webinar Überprüfung der Angemessenheit (congruità)

    Anbei die Präsentationen sowie die Aufzeichnung des Webinars "Überprüfung der Angemessenheit (congruità)" vom 5. April 2023.

  • Organisationsmodelle für Unternehmen: Umsetzung in Italien der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Whistleblowing

    Mit dem Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 24/2023 hat Italien die EU-Richtlinie 2019/1937 umgesetzt, die den Schutz von Personen, die Gesetzesverstöße melden (sog. Whistleblowing), neu regelt.

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  • Genehmigung der Richtpreisverzeichnisse 2023 für Hoch- und Tiefbau

    Die Landesregierung hat am 31.03.2023 mit dem Beschluss Nr. 291 die Richtpreisverzeichnisse für Hoch- und Tiefbauten und der allgemeinen technischen Vertragsbestimmungen für das Jahr 2023 genehmigt.

     

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  • Landesförderungen für Energieeinsparung: zusätzliche Auflagen

    Das Land Südtirol gewährt Beihilfen (laut Landesgesetz Nr. 9/2010) zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen.

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  • Verkehrsverbot auf der Brenner-autobahn A22 von Sterzing bis zur Brennerstaatsgrenze von 00.00 Uhr bis 14.00 Uhr des 07.04.2023

    Zur zweckdienlichen Kenntnisnahme wird anbei die amtseigene Verfügung übermittelt, womit das Verkehrsverbot auf der Brennerautobahn A22 von Sterzing bis zur Staatsgrenze für Gütertransportfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen angeordnet wurd