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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Landesförderungen für Energieeinsparung: Überarbeitete Förderkriterien in Kraft

    Das Land Südtirol gewährt Beihilfen (laut Landesgesetz Nr. 9/2010) zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen.

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  • INPS/NISF: Gelegentliche Arbeit 2023

    Mit dem Rundschreiben Nr. 6 vom 19. Januar 2023 gibt das INPS eine Anleitung für die neue Disziplin der Gelegenheitsarbeit („Libretto Famiglia“ und „Contratto di prestazione occasionale“), die mit dem Haushaltsgesetz 2023 (Gesetz Nr. 197/2022) eingeführt wurde und ab dem 1.

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  • INPS/NISF: Beitragssätze der außerordentlichen Lohnausgleichskasse (ALAK) und des Solidaritätsfonds (FIS) ab 1. Januar 2023

    L’INPS, con messaggio n. 316 del 19 gennaio 2023, nel ricordare che il termine di adeguamento dei Fondi di solidarietà bilaterali, bilaterali alternativi e territoriali intersettoriali delle Province autonome di Trento e di Bolzano (articoli 26, 27 e 40 del D.lgs 15 settembre 2015, n.

  • Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr: Bezugssatz für das erste Semester 2023 veröffentlicht

    Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen hat den Verzugszinssatz für das erst Semester 2023 bekannt gegeben.

  • Mitgliedsbeitrag Unternehmerverband Südtirol: Berechnung für das Jahr 2023 (Saldo 2022 - Akonto 2023)

    Der jährliche Mitgliedsbeitrag des Unternehmerverbandes wird aufgrund der Lohnsumme für Arbeiter und Angestellte berechnet. Zur Berechnung benötigt der Verband die Kopien aller Formulare INAIL 1031 des Jahres 2022 (siehe Muster in Anlage).

  • “Treibstoff-Gutscheine” für Arbeitnehmer

    Der Treibstoffbonus wird im Ausmaß von 200 Euro auch für das Jahr 2023 bestätigt.

  • Bauarbeiterkasse: betriebliche Lieferung der Arbeitsbekleidung – für 2023 verlängert

    Mit Abkommen der Sozialpartner der Bauwirtschaft vom 13/12/2021 wurde vereinbart, dass ab 2022 die Lieferung der Arbeitsbekleidung der Bauarbeiterkasse für Bauarbeiter nicht mehr verpflichtend durch den Lieferanten der Bauarbeiterkasse erfolgen muss.

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  • Landesförderungen für Messeteilnahmen: Gesuche können eingereicht werden

    Die Fördergesuche können bis 30. September, 12 Uhr, ausschließlich über den E-Government-Service der Landesverwaltung eingereicht werden.

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  • IRAP: Verminderung des Regelsatzes

    Das Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2023 sieht die Verminderung des ordentlichen IRAP-Steuersatzes auf 3,30 % vor.

  • Preissteigerungen - Zusammenfassung der Neuigkeiten für 2023

    Das Staatshaushaltsgesetz für 2023 (Gesetz Nr. 197/2022) enthält auch Bestimmungen bezüglich der Preissteigerungen, die im Folgenden zusammengefasst werden