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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Teilzeitarbeit im Bauwesen: Beitragspflichten

    Kollektivvertraglich vorgesehene Höchstgrenzen

  • NISF/INPS: Neuregelung der Modalitäten zur Verwaltung der Lohnausgleichskasse

    Der UNIEMENS-Datenfluss ermöglicht eine effizientereVerwaltung der Kurzarbeitszeiträume bzw. der Zeiträume der Einstellung der Arbeitstätigkeit infolge von Ereignissen oder Umständen, für welche die Bezahlung von Lohnausgleich vorgesehen ist.

     

  • Konventionallöhne für das Jahr 2011 für italienische Arbeitnehmer in nicht vertragsgebundenen Drittstaaten. Anweisungen des NISF/INPS

    Die Konventionallöhne für das Jahr 2011 wurden im Ministerialdekret vom 3. Dezember 2010 festgelegt, das im Amtsblatt der Republik Nr. 300 vom 24. Dezember 2010 veröffentlicht wurde (s. unser Rundschreiben Nr. 4 vom 4.01.2011)

  • Informationsveranstaltungen: Neuerungen im Bereich des Arbeitsschutzes und Begünstigungen des INAIL

    Am 21. und 23. Februar 2011 organisiertder Unternehmerverband einige Informationsveranstaltungen zu brandaktuellen Themen betreffend den Arbeitsschutz und die Anreize des INAIL für Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz.

  • NISF/INPS: Online-übermittlung der Krankenscheine im privaten Sektor

    Das NISF/INPS hat mit dem RundschreibenNr. 21/2011 Erläuterungen zur Online-übermittlung des Krankenscheins im privaten Sektor bestätigt.

    Das Institut bestätigt hierbei Folgendes:

  • Zahlungsverzug im Geschaftsverkehr: Bezugssatz für das 1. Semester 2011 veroffentlicht

    Im Staatlichen Gesetzesanzeiger Nr. 31 vom 8. Februar 2011 ist die Mitteilung des Wirtschaftsministeriums veröffentlicht worden, mit welcher der Zinssatz für das erste Halbjahr 2011 festgelegt wird, der zu Gunsten der Gläubiger, im Falle von Zahlungsverzug, anzuwenden ist.

  • KlimaHaus B neuer Mindeststandard

    Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 172 vom 7. Februar 2011 wurden wichtige änderungen an den Durchführungsbestimmungen zum Landesraumordnungsgesetz im Bereich Energieeinsparung vorgenommen.