Rundschreiben
Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.
Befristete Arbeitsverträge: Zusatzabgabe
Man macht darauf aufmerksam, dass der Art. 2,. Abs. 28 Gesetz Nr. 92/2012 ab 1. Januar 2013 die Entrichtung eines Zusatzbeitrages in Höhe von 1,4% der steuerpflichtigen Bruttoentlohnung zu Lasten des Arbeitgebers für alle zum 1.
Sonderförderaktion der Landesregierung: Mietzuschüsse an Unternehmen
1) Inhalt, Ziel und Dauer Es werden neue unternehmerische Tätigkeiten unterstützt, indem die Mietzinsen der für die Ausübung der Tätigkeit angemieteten Immobilien gefördert werden. Die Förderaktion betrifft die Mietzinsen der ersten zwei Jahre ab Ansiedlung bzw. Datum des Mietvertrages.
Kollektivvertrag des Dienstleistungs- und Vertriebsbereichs (Confcommercio): verkürzte Zeitabstände zwischen zwei befristeten Arbeitsverträgen
Das gemäß Art. 5, Abs. 3, GvD Nr. 368/2001 unterzeichnete Abkommen sieht vor, dass der Zeitabstand zwischen einem befristeten Arbeitsvertrag und dem darauf folgendem befristeten Arbeitsvertrag 20 Tage für Verträge mit einer Laufzeit von max.
