Rundschreiben
Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.
Zahlungsvordruck F24: Pflicht der Versendung in elektronischer Form auch für die natürlichen Personen ab dem 1. Oktober 2014
Der Art. 11, Abs. 2 der Notverordnung Nr. 66 vom 24. April 2014 (umgewandelt in das Gesetz Nr. 89/2014) hat ab dem 1. Oktober 2014, die Pflicht auf weitere Fälle ausgeweitet, in denen die Vordrucke F24 für die Einzahlung der Steuern und Beiträge in elektronischer Form einzureichen sind.
Zum 31.12.2014 verfallende Finanzmittel, die von den Unternehmen bei Fondimpresa eingezahlt worden sind.
Der Beitritt zu Fondimpresa ist bekanntlich vollkommen kostenlos und wird durch eine einfache Eingabe in der NISF/INPS-UNIEMENS-Erklärung erreicht. Der Großteil der Unternehmen ist dem Fonds in der Tat bereits beigetreten. Ab dem Zeitpunkt des Beitritts fließt auf das sog.
Die neue Regelung der allgemeinen Voraussetzungen für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen
Obwohl die neuen Bestimmungen als Vereinfachung bezeichnet werden, betreffen diese nicht die in Art. 38 des G.v.D. 163/2006 genannten allgemeinen Teilnahmevoraussetzung, um zum Beispiel einige davon zu löschen oder zu vereinfachen, sondern das Verfahren selbst.
