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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Staatliche Beiträge für Investitionen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz: Ansuchen ab 5. Februar 2025

    Das Ministerium für Unternehmen und Made in Italy hat, mit einem eigenen Dekret (siehe Link)

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  • Automatischer Ausschluss ungewöhnlich niedriger Angebote – neue Rechtsprechung

    Ein kürzlich ergangenes Urteil des Staatsrats, Sektion V vom 27. November 2024 Nr.

  • Arbeitsinspektorat: Austritt durch schlüssige Tatsachen

    Facciamo seguito alla ns. circolare n. N2025-35617, per informare che l’Ispettorato Nazionale del Lavoro ha pubblicato la nota n.

  • Unterstützung für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen 2025

    Wir erinnern, dass die Landesregierung mit Beschluss Nr. 703 vom 22. August 2023 die Fördermaßnahmen zur Anstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen neu geregelt hat.

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  • Staatliche Förderung für KMUs für Eigenproduktion von erneuerbaren Energien

    Das Ministerium für Unternehmen und Made in Italy hat ein Dekret veröffentlicht (

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  • Digitalisierung und Internationalisierung: Förderungen der Handelskammer für KMU

    Um die Südtiroler Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KMU) bei der digitalen Transformation und der Internationalisierung zu unterstützen, hat die Handelskammer Bozen zwei Ausschreibungen für die Gewährung von Beiträgen ver

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  • Katastrophenereignisse – vermietete Immobilien von der Versicherungspflicht ausgeschlossen?

    Die Verpflichtung für Eigentümerunternehmen, Sachanlagevermögen (Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen, Industrie- und Gewerbegeräte) gegen Schäden infolge von Katastrophenereignissen zu versichern, wurde bis zum 31.

  • INPS/NISF: “Collegato Lavoro” und Haushaltsgesetz 2025

    Im Rundschreiben Nr. 3 vom 15.01.2025 gibt das Inps einen Überblick über die neuen Bestimmungen, die durch das „Collegato Lavoro“ (Gesetz Nr.

  • Ab dem 13. Februar 2025 wird es notwendig sein, sich im „Albo dei Gestori Ambientali“ einzutragen, um weiterhin eigene, nicht gefährliche Abfälle transportieren zu dürfen.

    Unternehmen, die als Ersterzeuger von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen ihre eigenen Abfälle sammeln und transportieren, müssen sich im vereinfachten Verfahren in der Kategorie 2-bis des Nationalen Verzeichnisses der Umweltfachbetriebe eintragen (Art.