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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Ersatzsteuer auf die Aufwertung der Abfertigung - Vorauszahlung

    Der Art. 2120 des ZGB bestimmt, dass der am 31. Dezember des vorhergehenden Jahres zurückgestellte Abfertigungsfonds mit einem Koeffizienten aufgewertet werden muss.

  • Freiwillige Berichtigung: Die Einnahmenagentur klärt wie Steuererklärungen und anderen Regelwidrigkeiten zu berichtigen sind

    Das Stabilitätsgesetz für das Jahr 2015 (Art. 1, Abs. 637, Gesetz Nr. 190/2014) hat die Bestimmungen über die „freiwillige Berichtigung“, vorgesehen vom Art. 13 der gesetzesvertretenden Verordnung Nr. 472/1997, mit Wirksamkeit ab 2015, merklich verändert. Unter Art.

  • NKV für den Sektor der Metallindustrie vom 5.12.2012: am 26. November 2016 ist die Übereinkunft mit Vorbehalt unterzeichnet worden

    Man beruft sich auf den beiliegenden Text der Vereinbarung sowie auf die Pressemitteilung von Federmeccanica e Assistal und behält sich vor, in Kürze weitere Erläuterungen zu liefern.

  • Pflichtvermittlung: Wichtigste Neuerungen ab 1. Januar 2017

    Die Bestimmung, wonach private Arbeitgeber mit 15 bis 35 Arbeitnehmern nur im Falle von Neuanstellungen eine Person mit Behinderung anstellen müssen wurde aufgrund der Änderung durch Artikel 3 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 151/2015 abgeschafft.

  • Tagungsunterlagen: "Internet of Things - When Things Come Alive"

    Anbei finden Sie die Präsentationen der Referenten, der Veranstaltung vom 17. November , welche beim Mitgliedsunternehmen Würth Phoenix stattgefunden hat.

  • Erste ESF-Ausschreibung – 2014-2020 im Bereich Weiterbildung (berufliche Weiterbildungsinitiativen für Erwerbstätige). Service vom Unternehmerverband - CTM

    Es handelt sich folglich um die Finanzierungslinie der Weiterbildung, d.h. die Investitionen, die die Unternehmen für die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter tätigen. Unternehmen können bis zum 13. Februar 2017 um 12.00 Uhr Projekte einreichen.

  • Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen: Abkommen Confindustria-Intesa SanPaolo erneuert

    Besonders berücksichtigt werden Investitionen, die mit den Maßnahmen des noch zu verabschiedenden Stabilitätsgesetzes 2017 (z.B. Super- und Mega-Amortisierung) und des nationalen Planes Industrie 4.0 zusammenhängen.