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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • INPS/NISF: Seit 1. Januar 2022 neue Bemessungsgrundlagen und einprozentiger Zuschlag für Rentenfonds.

    Das NISF hat die Mindestentlohnungen definiert, die seit 1. Januar 2022 als Grundlage für die Beitragsberechnung herangezogen werden.

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  • Haushaltsgesetz 2022: Neuigkeiten im Kredit- und Finanzwesen

    Zu den Neuerungen gehören die Refinanzierung der „Nuova Sabatini" und die Wiedereinführung der Ratenzahlung für Finanzierungen bis 200.000 Euro.

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  • Coronavirus: Regelung für Bewegungen von und ins Ausland bis 15. März 2022

    Gesundheitsminister Roberto Speranza hat am 27. Jänner eine neue Verordnung unterzeichnet (siehe Anlage), die mit 1. Februar 2022 in Kraft tritt und die neuen Regelungen für Einreisende aus dem Ausland festlegt.

  • Gelegentliche selbstständige Arbeit: weitere Klarstellungen

    Bezugnehmend auf unser Rundschreiben N2022-33770 möchten wir Sie darüber informieren, dass das nationale Arbeitsinspektorat - INL mit Nachricht Nr. 109 vom 27.

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  • Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr: Bezugssatz für das erste Semester 2022 veröffentlicht

     

    Für das erste Semester 2022 beträgt der Bezugssatz zur Berechnung der Verzugszinsen bei verspäteten Zahlungen im Geschäftsverkehr unverändert 0 %. Demnach beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 8 %.

     

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  • Landesförderungen für Energieeinsparung: Gesuche können bis 31. Mai eingereicht werden

    Das Land Südtirol gewährt Beihilfen (laut Landesgesetz Nr. 9/2010) zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen.

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