Rundschreiben
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Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr: Bezugssatz für das zweite Semester 2022 veröffentlicht
Für das zweite Semester 2022 beträgt der Bezugssatz zur Berechnung der Verzugszinsen bei verspäteten Zahlungen im Geschäftsverkehr unverändert 0 %. Demnach beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 8 %.




