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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Kündigungsbeitrag: weitere Erläuterungen des NISF/INPS, Neuheiten ex Ges.Dekr. Nr. 76/2013 –Übersichtstabelle

    Angesichts obiger Notiz wird die Regelung wie folgt zusammengefasst und zugleich auf beiliegende Tabelle verwiesen, in welcher die Fälle aufgelistet sind, bei welchen die Betriebe: a) mit mehr als 15 Beschäftigten die von der sog. Legge Fornero Nr.


  • INPS – Solidaritätsbeitrag zu Lasten der beim ehem. INPDAI eingetragen leitenden Angestellten – Weitere Klärungen des INPS

    Mit der Mitteilung Nr. 9703 vom 14. Juni 2013 liefert das NISF Klärungen betreffend: - Beitragsalter von wenigstens 5 Jahren zum 31. Dezember 1995 - Codes für Uniemens-Meldung - Rückforderung von fälschlich eingezahlten und nicht geschuldeten Beiträgen (1)vgl. unsere Nachricht n.

  • INAIL – Meldung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit – verpflichtende Neuerungen ab 1. Juli 2013-Weitere Erläuterungen des INAIL

    Besagtes Rundschreiben liefert Erläuterungen insbesondere was die Meldung eines Arbeitsunfalles ober einer Berufskrankheit betrifft sowie über das Bestehen alternativer Mitteilungsmöglichkeiten für den Fall einer Fehlfunktion des informatischen Dienstes bzw.

  • Beitragssatz der gesonderten Verwaltung INPS/NISF 2013

    Der Beitragsprozentsatz für Personen, die keine andere obligatorische Rentenversicherung haben, beträgt also insgesamt 27,72%. Für Personen, die bereits eine Rente beziehen oder eine andere obligatorische Rentenversicherung haben, beläuft sich der Beitragsprozentsatz 20,00%.

  • Ausbildung zum ERP-Experten

    Die richtige Information zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu bekommen, ist für Unternehmer unerlässlich. Durch moderne Informationssysteme, die alle wesentlichen Geschäftsprozesse im Betrieb miteinander verknüpfen, können Unternehmer den klaren Durchblick bewahren.

  • Arbeit auf Abruf: Anwendungsanweisungen für die Mitteilung und Neuheiten im Zuge des Ges.dekr. Nr. 76/2013 - Höchstdauer von 400 Tagen Arbeit auf Abruf im Laufe von drei Sonnenjahren

    Vorausgeschickt, dass besagte Mitteilung: - die vorige, übliche Mittelung betreffend die Einstellung (wie gemäß Ministerialdekret vom 30. Oktober 2007 geregelt) integriert und nicht ersetzt; - im Voraus den einzelnen Tag der Arbeitsleistung angeben muss bzw.

  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Neuerungen der Konjunkturverordnung (Notverordnung Nr. 69 vom 21. Juni 2013)

    Einheitsdokument zur Bewertung der gegenseitigen Gefährdungen DUVRI (Art. 32, Abs. 1, Buchst. a).

  • Arbeitsschutz: Befähigung zur Benutzung von Arbeitsgeräten – Übersichtstabelle

    Man weist darauf hin, dass in Südtirol für bestimmte Arbeitsmittel bereits vor dem Inkrafttreten dieses Abkommens eine Ausbildungspflicht für die Maschinenführer galt, welche durch die Dekrete des Landeshauptmannes Nr. 16/1999 (Staplerfahrer) und 15/2015 (Kran- und Baggerführer) geregelt ist.

  • Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union: Übergangsbestimmungen

    Vorbemerkung Im Hinblick auf diese weitere Etappe der EU-Erweiterung, haben die zuständigen Ämter der Europäischen Kommission ein Dokument (Information TAXUD/A2/SPE/2013/058-EN) ausgearbeitet, um die Wirtschaft und die Zollbehörden der Mitgliedsstaaten über die Folgen der Erweiterung zu infor

  • NISF/INPS: Beitragsvergünstigung (sog. Beitragssenkung) für die im Jahre 2010 und 2011 verteilten Prämien - Obergrenze der vertraglichen Jahresentlohnung neu festgesetzt – Anweisungen

    Aus diesem Grunde können die Arbeitgeber, welche zur Beitragsvergünstigung für besagte Jahre bereits zugelassen worden sind, den zusätzlich zustehenden Prozentsatz (max.