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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Handelsvertreter und Agenten: Das Tarifabkommen ist am 30.Juli 2014 erneuert worden

    Das Abkommen, welches zusammen mit den diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen beigelegt wird, ersetzt das Abkommen vom 20. März 2002 und beinhaltet auch Änderungen betreffend die Entschädigung bei Vertragsauflösung.

  • “Italia Lavoro“: Beihilfen für Unternehmen für die Aufnahme von Mitarbeitern mit Forschungsdoktorat

    Die Gesellschaft „Italia Lavoro“ hat eine Ausschreibung über die Gewährung von Beihilfen für Unternehmen veröffentlicht, die Mitarbeiter mit Forschungsdoktorat im Alter zwischen 30 und 35 Jahren anstellen.

  • Aufschub des Abgabetermins für die Vordrucke 770/2014 auf den 19. September 2014

    Laut Pressemitteilung wird der Termin für die elektronische Versendung der Erklärungen der Steuersubstituten auf dem „Vereinfachtem Vordruck 770/2014“ und dem „Ordentlichen Vordruck 770/2014“, welche das Jahr 2013 betreffen, mit einer Verordnung des Präsidenten des Ministerrates vom 31.

  • Leitlinien der Confindustria über Organisationsmodell 231 aktualisiert

    Die besagten Leitlinien stellen somit ein wertvolles und brauchbares Instrument für die Unternehmen dar und bilden einen Anhaltspunkt bei der Zusammenfassung des eigenen Organisationsmodells, welches bekanntermaßen die einzige Möglichkeit darstellt, um eine verwaltungsrechtliche Haftung der Un

  • Befristeter Arbeitsvertrag und Lehrvertrag: Auszug aus der Beantwortung der häufigsten Fragen durch Confindustria.

    BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Prozentuelle Begrenzung der befristeten Anstellungen (Art. 1 Abs. 1 des GvD Nr. 368/2001) 1. Wie funktioniert die 20-%-Grenze für befristete Anstellungen?

  • Kapitalgesellschaften: Herabsetzung des Mindeststammkapitals für AGs und Änderung bezüglich Pflicht eines Überwachungsrates bei GmbHs.

    Das Stammkapital für die Aktiengesellschaften Der Mindestbetrag des Stammkapitals für die Gründung von Aktiengesellschaften, vorgesehen vom Artikel 2327 des BGB, wird von 120.000 Euro auf 50.000 Euro vermindert.

  • „Made in Südtirol – Mitgliedsunternehmen im Blick“: Neue Plattform auf der Internetseite des Verbandes

    Um den Mitgliedsbetrieben mehr Sichtbarkeit zu geben, hat der Unternehmerverband auf seiner Homepage (www.unternehmerverband.bz.it) einen Bereich eingerichtet, in dem sich die Betriebe der Öffentlichkeit vorstellen können.

  • Neues Steuerguthaben für Investitionen in Betriebsgüter

    Das neue „Steuerguthaben für Investitionen“ Die sogenannte Notverordnung zur „Förderung der Wettbewerbsfähigkeit“ (Art. 18, D.L. 24. Juni 2014, Nr.

  • Beitrag an die Wettbewerbsbehörde für das Jahr 2014: Pflicht für Kapitalgesellschaften mit Erlösen von mehr als 50 Millionen Euro

    Das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs und der Märkte sieht vor, dass die Großunternehmen die Wettbewerbsbehörde selbst finanzieren müssen (siehe unsere Nachricht Nr. A00562-2012 vom 09.25.2012.

  • Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr: Bezugssatz für das 2. Semester 2014 veröffentlicht

    Im Staatlichen Amtsblatt Nr. 167 vom 21. Juli 2014 ist die Mitteilung des Wirtschaftsministeriums laut Art. 5 der GvV Nr. 231 vom 9.10.2002, wie abgeändert von der GvV Nr.