Rundschreiben
Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.
Arbeitskräfteüberlassung: Pflicht zur alljährlichen Mitteilung an die Gewerkschaftsvertreter
Artikel 24 des GvD Nr. 276/03 (abgeändert durch GvD Nr. 24/2012, welches am 6.
Verrechnung der Vorsorge- und Fürsorgebeiträge zum Jahresende 2014 - Anweisungen des NISF/INPS.
Die ausführlichen Anweisungen für das Jahr 2014 wurden vom NISF/INPS mit Rundschreiben Nr. 194 vom 30.12.2014, hier beigelegt, erteilt.
Pflichtanstellung: Meldung des Personalstandes
Die Meldung muss von den Betrieben unabhängig davon, ob sie nur in Südtirol oder in mehreren Regionen und/oder in beiden Provinzen Bozen und Trient tätig sind, an das Arbeitsministerium erfolgen.