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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Höchstbeträge für die Lohnausgleichszahlungen für das Jahr 2015

    Auch die ordentlichen Zahlungen derLohnausgleichskasse (LAK), wie dies bereits für die außerordentlichen Zahlungen geschieht, müssen der Regelung der Höchstbeträge unterworfen werden (Gesetz vom 28.12.95 Nr. 549, Art. 2).

  • Firmenfahrzeuge: ACI-Tarife für das Jahr 2015 veröffentlicht

    Wird den unselbständigen Arbeitnehmern ein Firmenfahrzeug zur betrieblichen und privaten Benützung zur Verfügung gestellt, so sehen die entsprechenden Bestimmungen vor, dass die Sachentlohnung 30 Prozent der Kosten laut ACI-Tarif bei einer Leistung von 15.000 km beträgt.

  • Kursangebot im Bereich Arbeitssicherheit 2015

    Der "Kurskatalog" und die einzelnen Kurse können online auf der Internetseite des Unternehmerverbandes abgerufen werden. Dort finden Sie auch die Kursbeschreibungen, denen Sie die Detailinformationen zu den Kursen entnehmen können.

  • Beitragsbegünstigte, unbefristete Anstellungen - Anweisungen des NISF/INPS

    Mit dem Rundschreiben Nr. 17 vom 29.1.2015 (s. Anhang) hat das NISF/INPS die ersten Anweisungen zu der vom sog. Stabilitätsgesetz 2015 eingeführten Beitragsvergünstigung ausgesendet. Anspruch auf diese Vergünstigungen haben diejenigen Arbeitgeber, die im Zeitraum zwischen 1. Januar und 31.

  • Weiterbildungskurse des Meisterbundes

    Die Kurse werden in deutscher Sprache abgehalten. Im Anhang das Programm.

  • Variables Lohnelement (EVR) der Bauindustrie im Jahre 2015 unverändert.

    Wir beziehen uns auf unsere vorherigen Rundschreiben zu diesem Thema (insbesondere Nachricht n. A00021-2014 des 21/01/2014) und teilen den Mitgliedsbetrieben mit, dass das vom gesamtstaatlichen Kollektivvertrag der Bauindustrie vorgesehene sog.

  • Mitgliedsbeitrag Unternehmerverband Südtirol: Berechnung für das Jahr 2015 (Saldo 2014 - Akonto 2015)

    Der Abgabetermin zur Meldung der gesamten Lohnsummen zur Autoliquidierung INAIL 2014/2015 ist der 16. Februar 2015. Werden die Daten elektronisch ans INAIL übermittelt, so ist der 02. März 2015 als letzter Abgabetermin festgelegt.

  • Neue Beitragssätze für die Gesonderte Verwaltung NISF/INPS

    Art. 2 Abs. 57 des Gesetzes Nr.92 vom 28. Juni 2012 hat eine graduelle Erhöhung der Beitragssätze für diejenigen, die bei der Gesonderten Verwaltung des NISF/INPS eingetragen sind, vorgesehen. Besagte Verwaltung wurde von Art. 2 Abs. 26 des Gesetzes Nr. 335 vom 8.

  • Beitragsbemessungsgrundlage: Beträge, die nicht zum Einkommen gerechnet werden

    Gemäß den Bestimmungen über die Angleichung, Rationalisierung und Vereinfachung der Steuer- und Vorsorgebestimmungen im Bereich der lohnabhängigen und gleichgestellten Erwerbstätigkeit (Gesetzesvertretendes Dekret vom 2.9.1997, Nr. 314; Rundschreiben des Finanzministeriums 23.12.1997, Nr.