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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Arbeitslosenunterstützung NASPI und gelegentliche geringfügige Zusammenarbeit

    Art. 48, Absatz 2 vom GvD Nr. 81/2015 legt fest, dass die Arbeitslosenunterstützung NASPI und die Lohnausgleichszahlungen mit den Löhnen für gelegentliche geringfügige Zusammenarbeit im Höchstmaß von € 3.000,00 pro Jahr zur Gänze kumulierbar sind. Punkt 9.2 des NISF Rundschreibens Nr.

  • Beitragssenkung ("decontribuzione") auf die zweite Verhandlungsebene. Anweisungen des INPS/NISF.

    Die zur Vergünstigung zugelassenen Arbeitgeber müssen die entsprechenden Verrechnungen innerhalb 16. April 2016 durchführen.

  • Selbstberechnung der Prämie INAIL 2015/2016: Ratenzahlung und Zinsrechnung

    Für diejenigen, die den Ratenbetrag der Selbstberechnung der Prämie mit Fälligkeit am 16. Februar 2016 benutzen, liefert das INAIL mit der operativen Anleitung vom 22. Jänner 2016 folgende Koeffizienten: Raten Verfallsdatum Zahlungstermin Beizähle zur Berechnung der Ratenbetrag 1.

  • Wirtschaftsabteilung der Landesverwaltung: Neue Kompetenzen

    Es handelt sich dabei um folgende Aufgaben: -Erwerb, Bau, Umbau, Nutzung und Verwaltung von Liegenschaften für angesiedelte bzw.

  • Tagung: Digitale Revolution gemeinsam gestalten

    Die Digitalisierung verändert Produktionsabläufe, Dienstleistungen Unternehmens- und Arbeitsmodelle grundlegend. Um diese digitale Revolution gemeinsam mitgestalten zu können, ist es wichtig, vorbereitet zu sein und die Herausforderungen gemeinsam so schnell wie möglich anzugehen.

  • Staatlicher Garantiefonds: Staat erleichtert KMUs den Kreditzugang

    1 Begünstigte Gegenständliche Garantien können von kleinen und mittleren Unternehmen beantragt werden, welche die von den EU-Bestimmungen festgelegten Voraussetzungen hinsichtlich der Betriebsgröße erfüllen und: - als „wirtschaftlich und finanziell gesund“ bewertet werden.

  • Unterlagen zur Informationsveranstaltung: Neuheiten im Vergabewesen

    Anbei finden Sie die Unterlagen zu den drei Informationsveranstaltungen in Vintl, Partschins und Bozen zum Thema "Neuheiten im Vergabewesen".

  • Verpflichtende Hygieneschulung im Lebensmittelbereich - Schulungsbroschüre vorgestellt

    Die Art und Weise, wie diese Schulung erfolgen soll, wird den Mitgliedsstaaten überlassen. Das Land Südtirol hat erstmals seinen legislativen Spielraum in diesem Bereich genutzt und in enger Absprache mit dem Südtiroler Wirtschaftsring den direkten Vollzug dieser EU-Verordnung beschlossen.