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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz - Weiterbildung

    Die Schulungen im Bereich Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz, welche der Unternehmerverband Südtirol durch seine Weiterbildungsgenossenschaft CTM organisiert, werden am 20.03.2017 durch ein Seminar zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz ergänzt.

  • Lohnsteuern - Einheitsbescheinigung: Meldung an die Einnahmenagentur für die elektronische Zustellung der Vordrucke 730-4. Dienst der Übermittlung der Vordrucke 730

    Die Steuersubstituten müssen der Einnahmenagentur die eigene elektronische Adresse oder jene eines ermächtigten Vermittlers (CAF oder Freiberuflers) mitteilen, um die Dateien mit den Vordrucken 730-4 ihrer Arbeitnehmer erhalten zu können.

  • Simest: Zinsbegünstigte Finanzierungen für Markterschließungsprogramme in Nicht-EU-Ländern

    1. Zweck und Begünstigte Anspruch auf gegenständliche Vergünstigung haben alle Unternehmen mit Rechtssitz in Italien. Das vorgesehene Markterschließungsprogramm kann die Eröffnung von neuen Betriebsstätten oder den Ausbau bestehender Betriebsstätten im Ausland zum Gegenstand haben.

  • Industrie 4.0: Leitfaden des Wirtschaftsministeriums

    Die Maßnahmen sind zu Gunsten von Unternehmen, die in neue Betriebsgüter, in materielle und immaterielle Güter (Software und IT Systeme) investieren, in Funktion der technologischen und digitalen Umwandlung der Produktionsprozesse.

  • Lohnsteuern – Vereinheitlichte Bescheinigung CU

    Der Arbeitgeber muss die vereinheitlichte Bescheinigung innerhalb 31. März des Jahres, welches auf jenes folgt, in dem die Einkommen erzielt worden sind, bzw.

  • Höchstbeträge für die Lohnausgleichszahlungen für das Jahr 2017

    Art. 3, Abs. 6 des GvD Nr. 148/2015 sieht vor, dass ab dem 1. Januar eines jeden Jahres, beginnend mit 2016, die Beträge gemäß Buchstabe a) und b) von Art. 3, Abs. 5 des obengenannten Dekrets (sog.

  • Landesförderungen im Bereich der Energieeinsparung: neue Förderkriterien in Kraft

    1. Begünstigte und allgemeine Voraussetzungen Beihilfefähig sind Unternehmen aller Größenklassen (gemäß EU-Definition), natürliche Personen, öffentliche Verwaltungen und Körperschaften ohne Gewinnabsicht, die in Südtirol die förderungswürdigen Maßnahmen durchführen.

  • Kollektivvertrag Metallindustrie: Vereinbarung vom 26. November 2016 zur Erneuerung des Kollektivvertrages- Außerordentlicher Gewerkschaftsbeitrag

    Man erinnert daran, dass für die Einhebung des Beitrages von 35,00 Euro, welchen die vertragsabschließenden Gewerkschaften FIM SGBCISL, FIOM CGIL-AGB und UIL UIL-SGK von Nicht-Gewerkschaftsmitgliedern als „außerordentlichen Gewerkschaftsbeitrag“ für die Verhandlungen zur Erneuerung des Kollek

  • Landesbeiträge zur Förderung der Fernwärme: Richtlinien überarbeitet

    1. Begünstige und Zugangsvoraussetzungen Beihilfefähig sind Unternehmen aller Größen, welche die in den Förderkriterien angeführten Maßnahmen durchführen.