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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Solidarische Haftung: Lastkraftwagenverkehr

    Der Auftraggeber muss, vor Abschluss des Vertrages, die Ordnungsmäßigkeit des Frachtführers überprüfen, den er mit der gewünschten Dienstleistung beauftragen möchte. Details zu den Überprüfungsmodalitäten der Ordnungsmäßigkeit des Frachtführers enthalten die Nachrichten Nachrichten n.

  • Sozialmaßnahmen: Aufschub der Frist für den Lohnausgleich und die Zahlung des Zusatzbeitrages.

    Das NISF/INPS hat im Rundschreiben Nr. 199 vom 15. November 2016 Erläuterungen zur Anwendung der mit dem GvD Nr. 148/2015 eingeführten Reform der sozialen Abfederungsmaßnahmen ausgesendet.

  • Ersatzsteuer auf die Aufwertung der Abfertigung - Vorauszahlung

    Der Art. 2120 des ZGB bestimmt, dass der am 31. Dezember des vorhergehenden Jahres zurückgestellte Abfertigungsfonds mit einem Koeffizienten aufgewertet werden muss.

  • Klarstellung seitens ANAC bezüglich der subjektiven Ausschlussgründe bei öffentlichen Ausschreibungen

    Diese Subjekte variieren je nach Gesellschaftsform und können wie folgt zusammengefasst werden: a) Für jene Verbrechen, die vom Art. 80 Abs.

  • Ordentliche Lohnausgleichkasse (OLAK) für objektiv nicht vermeidbare Umstände: Klarstellungen über die Fristen für die Vorlage der Anträge

    Wir beziehen uns auf unser Rundschreiben Nr. A00222-2016 vom 18.10.16 und weisen darauf hin, dass das NISF/INPS in den Mitteilungen Nr. 4752 und Nr. 4824/2016 entsprechende Erläuterungen zu Art. 2 Abs. 1 Buchst. a) des GvD Nr. 185/2016 ausgesendet hat.

  • Freiwillige Berichtigung: Die Einnahmenagentur klärt wie Steuererklärungen und anderen Regelwidrigkeiten zu berichtigen sind

    Das Stabilitätsgesetz für das Jahr 2015 (Art. 1, Abs. 637, Gesetz Nr. 190/2014) hat die Bestimmungen über die „freiwillige Berichtigung“, vorgesehen vom Art. 13 der gesetzesvertretenden Verordnung Nr. 472/1997, mit Wirksamkeit ab 2015, merklich verändert. Unter Art.

  • NKV für den Sektor der Metallindustrie vom 5.12.2012: am 26. November 2016 ist die Übereinkunft mit Vorbehalt unterzeichnet worden

    Man beruft sich auf den beiliegenden Text der Vereinbarung sowie auf die Pressemitteilung von Federmeccanica e Assistal und behält sich vor, in Kürze weitere Erläuterungen zu liefern.

  • Pflichtvermittlung: Wichtigste Neuerungen ab 1. Januar 2017

    Die Bestimmung, wonach private Arbeitgeber mit 15 bis 35 Arbeitnehmern nur im Falle von Neuanstellungen eine Person mit Behinderung anstellen müssen wurde aufgrund der Änderung durch Artikel 3 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 151/2015 abgeschafft.