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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Meldung der Daten der periodischen Mehrwertsteuerabrechnungen: Aufschub auf den 12. Juni 2017 und Klarstellungen der Einnahmenagentur

    Die Frist, die Daten der periodischen Mehrwertsteuerabrechnungen des ersten Quartals des Jahres 2017 an die Einnahmenagentur zu senden ist vom 31. Mai 2017 auf den 12. Juni 2017 aufgeschoben worden. Die entsprechenden Verordnung des Ministerpräsidenten ist im G.A. Nr. 124 vom 30.

  • Tagungsunterlagen - Privacy: Neue EU-Verordnung 679/2016 zum Datenschutzgesetz

    Für Fragen zum Thema Datenschutz steht Ihnen im Unternehmerverband, Herr Bernhard Prünster (Tel. 0471/220444 - email b.pruenster@unternehmerverband.bz.it ) zur Verfügung.

  • Förderungen des Staates: Leitfaden des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung

    Der Leitfaden ist hier abrufbar: Hier eine kurze Übersicht über die Inhalte des Leitfadens, gegliedert nach Bereichen: 1) Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit - Finanzierung „Sabatini-Ter“ für betriebliche Investitionen - Garantieleistungen des nationalen Garantiefonds („Fondo Centrale di Gar

  • NKV für den Sektor der Metallindustrie vom 26.11.2016: Recht auf Bildung – Rundschreiben Federmeccanica

    Zwecks Erläuterung der von der kollektivvertraglichen Erneuerung vorgesehenen, weiteren Änderungen legt man zudem die Slides bei, die anlässlich des Treffens mit Dr. Pescosolido von Federmeccanica im vergangenen Monat März vorgestellt worden sind.

  • Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen – Zusätzlicher Beitrag für das betriebliche Schulungskonto bei Fondimpresa

    Diese Art des Beitrages gilt ausschließlich für KMU. Voraussetzung hierfür ist der Umstand, dass nach dem 31.

  • WICHTIG: Landesförderungen für Messen und Ausstellungen: Gesuche möglichst innerhalb 30. Juni 2017 einreichen!

    In einem Schreiben an die Wirtschaftsverbände hat die Abteilung Wirtschaft weitere Hinweise zur Antragstellung und Abwicklung der Fördermaßnahme erteilt: -Jedes Jahr kann grundsätzlich zwischen dem 1. Januar bis zum 30. Juni angesucht werden. -WICHTIG: ab 1. Juli bis 30.

  • Familiengeld 2017 - 2018

    Mit Rundschreiben Nr. 87/2017 hat das NISF/INPS mitgeteilt, dass die Einkommensstufen gemäß NISF-Tabellen für das Jahr 2016 (NISF/INPS Rundschreiben Nr. 92/2016, unser Nachrichten n. A00133-2016 des 30/05/2016) sowie die entsprechenden Leistungsbeträge, welche vom 1. Juli 2017 bis 30.

  • Landesförderungen im Bereich der Energieeinsparung: Gesuche können bis 31. Juli 2017 eingereicht werden

    Mittels eigenem Beschluss hat die Landesregierung die Abgabefrist für die Beihilfegesuche ausnahmsweise vom 30. Juni auf den 31. Juli 2017 verlängert. Die förderungsfähigen Maßnahmen und Ausgaben werden in der Nachricht des Unternehmerverbandes Nr. 52/2017 beschrieben.

  • Bestimmungen zur Vermeidung der unberechtigten Verrechnung von Steuerguthaben

    Mit dem Art. 3 der Eilverordnung Nr. 50 vom 24. April 2017 (veröffentlicht im GA Nr. 95 vom 24. April 2017 und am selben Tag in Kraft getreten), sind Bestimmungen zur Vermeidung der unberechtigten Verrechnung von Steuerguthaben eingeführt worden.