Dekret zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Lohntransparenz
Das Dekret zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/970 steht kurz vor dem Erlass. Diese zielt darauf ab, die Umsetzung des Grundsatzes der Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen für dieselbe oder eine gleichwertige Arbeit durch Lohntransparenz und entsprechende Durchsetzungsmechanismen zu stärken.
Die Unternehmen werden unter anderem dazu verpflichtet sein, neutrale Kriterien für die Einstufung der Arbeitnehmer anzuwenden, etwaige Lohnunterschiede zu analysieren und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, sowie die Informations- und Mitteilungspflichten gegenüber Mitarbeitern und zuständigen Behörden zu erfüllen.
Der Unternehmerverband Südtirol organisiert dazu eine kostenlose Informationsveranstaltung, die den Mitgliedsunternehmen vorbehalten ist und
am Mittwoch, 27. Mai 2026, von 15.00 bis 17.30 Uhr,
im Sitz des Unternehmerverbandes Südtirol – Schlachthofstr. Nr. 57
stattfindet.
Ziel der Veranstaltung ist es, die Inhalte des Gesetzesvertretenden Dekrets zu erörtern und die Unternehmen auf die bevorstehenden Neuerungen im Bereich der Lohntransparenz vorzubereiten sowie den richtigen Umgang mit den Auswirkungen zu fördern, die diese auf die Unternehmensorganisationen haben werden.
Vortragende:
Rechtsanwältin Francesca Cassera – Fachanwältin für Arbeitsrecht am Gericht von Modena
Robert Tauber – Bereich Arbeit und Arbeitsbeziehungen der Confindustria Südtirol
Die Veranstaltung findet nur in Präsenz vor Ort statt.
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