Klarstellungen des Arbeitsministeriums bezüglich Teilzeitarbeit und Arbeit auf Abruf
22.04.2008
N2020-31629
Rundschreiben sind unseren Mitgliedern vorbehalten. Wenn Sie bereits registriert sind, loggen Sie sich mit Ihren Benutzerdaten ein. Haben Sie noch keinen Account, bitte hier klicken.
Loggen Sie sich zuerst ein, um den ganzen Inhalt zu sehen.