Gemeinsam Arbeitssicherheit am Bau verbessern
Pressemitteilung Kollegium der Bauunternehmer - Einen gemeinsam erarbeiteten praktischen Leitfaden über die Rolle des Bauherren für den Arbeitsschutz auf der Baustelle haben heute (17. Jänner) in Bozen die Landesdirektion des INAIL Bozen, das Kollegium der Bauunternehmer und der Südtiroler Gemeindenverband der Öffentlichkeit vorgestellt.
„Arbeitssicherheit ist ein Thema, das nicht nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer betrifft. Gerade im Bausektor spielen der private bzw. öffentliche Auftraggeber eine wichtige Rolle. Das absichtlich kurz gehaltene Handbuch soll besonders für sie eine Hilfe sein. Von einer korrekten Gestaltung der Beziehung zwischen Auftraggeber, Planer und Bauunternehmen profitieren alle – insbesondere die beteiligten Mitarbeiter. Ich hoffe, dass wir durch die fruchtbare Zusammenarbeit einen – wenn auch bescheidenen – Beitrag zur Verbesserung der Arbeitssicherheit leisten können“, erklärte einleitend der Direktor der Landesgeschäftsstelle INAIL, Robert Pfeifer.
„Jeder Arbeitsunfall ist einer zu viel. Die heimischen Bauunternehmen sind bereit, alle möglichen Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen in ihren Betrieben und auf den Baustellen zu ergreifen. Wir profitieren von zufriedenen und leistungsfähigen Mitarbeitern, wir sparen Geld durch weniger Krankenstände und profilieren uns als seriöses Bauunternehmen bei den Kunden. Der Kunde weiß sich somit in sicheren Händen und kann mit der auf ihm lastenden Verantwortung besser umgehen. Aber Arbeitsschutz kostet. Dessen müssen sich unsere privaten und öffentlichen Auftraggeber bewusst sein. Die Kosten, die von Unternehmen getragen werden, müssen auch entsprechend vom jeweiligen Auftraggeber vergütet werden. Bei der Sicherheit unserer Mitarbeiter sollte nicht gespart werden. Mit diesem gemeinsamen Leitfaden wollen wir die Bauherren für dieses so wichtige Thema sensibilisieren“, erklärte der Präsident des Kollegiums der Bauunternehmer, Thomas Ausserhofer (Unionbau GmbH).
„Die Gemeinden sind große Investoren und vergeben öffentliche Bauaufträge. Es ist wichtig, dass die privaten Unternehmer, denen Bauaufträge übertragen werden, die Arbeitsschutzbestimmungen einhalten. Die Gemeinden sind auch Baubehörde und erlassen Jahr für Jahr ca. 11.000 Baukonzessionen und Bauermächtigungen. Wichtig ist, dass die Privatpersonen, welche die Bauarbeiten an Firmen in Auftrag geben, auch darüber informiert werden, welche Bestimmungen in Bezug auf Arbeits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle gelten. Wenn ein Haus gebaut wird oder ein Gebäude saniert wird, beauftragt der Eigentümer damit ein Bauunternehmen. Der Eigentümer selber hat jedoch bestimmte Pflichten im Bereich Arbeitsschutz zu erfüllen, so zum Beispiel die allfällige Ernennung des Sicherheitskoordinators oder die Überprüfung des ausführenden Unternehmens“, so der Präsident des Gemeindenverbandes, Arno Kompatscher. In der Broschüre sind all diese Aufgaben kurz und anschaulich zusammengefasst. Die Gemeinden werden eingeladen, die Broschüre den Bauwerbern auszuhändigen, wenn sie die Baukonzession oder die Bauermächtigung erhalten.
Die Broschüre ist auf der Internetseite des Kollegiums der Bauunternehmer (www.baukollegium.it) abrufbar.